Die Spontanmeldung

Bei Auftreten einer unerwünschten Reaktion in Folge einer Impfung können sowohl Bürger/innen und Patienten/innen, als auch können Meldungen über vermutete unerwünschte online auf der AIFA-Website melden

Die Meldung wird automatisch an den Pharmakovigilanz Beauftragten der zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörde weitergeleitet.

Jede Meldung wird einzeln verarbeitet und beurteilt, da das Auftreten einer Reaktion in Folge einer Impfung nicht zwingendermaßen in direkten Zusammenhang mit dem entsprechenden Impfstoff gebracht werden kann.  

Dieses Vorgehen erlaubt die Zurückweisung, bzw. Bestätigung des kausalen Zusammenhangs zwischen Reaktion und Impfung. Im Falle der Bestätigung findet anschließend die Risikoquantifizierung des fraglichen Impfstoffes statt.

Die Vigilanz der Impfstoffe erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Pharmakovigilanz Zentrum der autonomen Provinz Bozen und dem öffentlichen Hygiene- und Gesundheitsdienst der Gesundheitsbehörde Südtirols.  

WICHTIG

Möchtest Du eine Reaktion melden, welche NICHT mit einem Impfstoff zusammenhängt?

Lies hier weit er